Pro Senectute Schweiz unterstützt Witwen, Witwer und Waisen, die sich nach dem Tod einer nahestehenden Person vorübergehend in einer finanziellen Notlagen befinden.
Die Leistungen richten sich an Personen, die eine Hinterlassenenrente der AHV beziehen und das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. Personen im AHV-Alter wenden sich bitte an die kantonalen Pro Senectute Organisationen.
Die WIWA-Leistungen sollen Sie gezielt dabei unterstützen, vorübergehende schwierige Situationen rasch zu überwinden oder zu mildern.