Über WIWA
Seit 2024 kann Pro Senectute Schweiz im Auftrag des Bundes finanzielle Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA) bereitstellen.
Diese Leistungen sind für Menschen gedacht,
- die verwitwet oder verwaist sind und eine Hinterlassenenente der AHV beziehen,
- das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben
- und sich vorübergehend in finanziellen Notlagen befinden.
WIWA wird aus Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) finanziert (gemäss Artikel 17 und 18 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen).