Über WIWA


Seit 2024 kann Pro Senectute Schweiz im Auftrag des Bundes finanzielle Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA) bereitstellen.

Diese Leistungen sind für Menschen gedacht,

  • die verwitwet oder verwaist sind und eine Hinterlassenenente der AHV beziehen,
  • das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben
  • und sich vorübergehend in finanziellen Notlagen befinden.

WIWA wird aus Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) finanziert (gemäss Artikel 17 und 18 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen).