Seit 2024 kann Pro Senectute Schweiz im Auftrag des Bundes finanzielle Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA) bereitstellen.
Diese Leistungen sind für Menschen gedacht,
WIWA wird aus Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) finanziert (gemäss Artikel 17 und 18 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen).