Pro Senectute Schweiz unterstützt Witwen, Witwer und Waisen, die eine Hinterlassenenrente der AHV beziehen und sich nach dem Tod einer nahestehenden Person vorübergehend in einer finanziellen Notlagen befinden. Die WIWA-Leistungen sollen gezielt dazu beitragen, diese schwierige Situation rasch zu überwinden oder zu mildern.
«Die WIWA-Leistungen ermöglichen es mir und meinem Sohn, auch einmal dem Alltag zu entfliehen und uns etwas Schönes zu gönnen.»
Die Art und der Umfang der Unterstützung kann von Person zu Person variieren – einmalige oder wiederkehrende Zahlungen sind möglich. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf WIWA-Leistungen.
WIWA-Leistungen können nur für jene Ausgaben gesprochen werden, die nicht bereits durch die Ergänzungsleistungen gedeckt sind.
Die WIWA-Leistungen werden aus Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) finanziert.
Keine Zahlungen für öffentliche Abgaben wie Gebühren, Bussen, Steuern, Rückforderungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung oder von Ergänzungsleistungen
Kleine Anschaffungen für den Alltag müssen Sie aus dem Lebensbedarf der Ergänzungsleistungen bezahlen.