Leistungen

Pro Senectute Schweiz unterstützt Witwen, Witwer und Waisen, die eine Hinterlassenenrente der AHV beziehen und sich nach dem Tod einer nahestehenden Person vorübergehend in einer finanziellen Notlagen befinden. Die WIWA-Leistungen sollen gezielt dazu beitragen, diese schwierige Situation rasch zu überwinden oder zu mildern.

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«Die WIWA-Leistungen ermöglichen es mir und meinem Sohn, auch einmal dem Alltag zu entfliehen und uns etwas Schönes zu gönnen.»

Finanzielle Unterstützung

Die Art und der Umfang der Unterstützung kann von Person zu Person variieren – einmalige oder wiederkehrende Zahlungen sind möglich. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf WIWA-Leistungen.

WIWA-Leistungen können nur für jene Ausgaben gesprochen werden, die nicht bereits durch die Ergänzungsleistungen gedeckt sind.

  • Ausserordentliche Ausgaben, die nicht durch die für den Lebensbedarf bestimmten Beträge der Ergänzungsleistungen gedeckt sind
  • Soziokulturelle Aktivitäten: z.B. Hobbies, Kurse, Vereinsbeiträge, dringende Tierarztkosten
  • Ausbildung: z.B. Studium, Ausbildung, Nachhilfe
  • Wiederaufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit: z.B. Kurse, Weiterbildungen, Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren
  • Mobilität: z.B. ÖV-Abonnemente für Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder aus gesundheitlichen Gründen (mit ärztlicher Bestätigung)
  • Notwendige Anschaffungen: z.B. Möbel
  • Umzugskosten: im Zusammenhang mit einem notwendigen und einmaligen Wechsel in eine günstigere Wohnung
  • Notfälle: Wenn aussergewöhnliche und unerwartete Kosten auftreten, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen

Die WIWA-Leistungen werden aus Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) finanziert.

  • Keine Zahlungen für öffentliche Abgaben wie Gebühren, Bussen, Steuern, Rückforderungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung oder von Ergänzungsleistungen

  • Keine Versicherungsprämien oder nicht legale Dienstleistungen
    • Krankenkassen- oder Privatversicherungsprämien
    • Leistungen, die bereits durch andere Sozialversicherungen oder durch die Sozialhilfe gedeckt sind
  • Weitere Ausgaben, die nicht übernommen werden:
    • Betriebskosten für ein eigenes Unternehmen
    • Leasingraten
    • Kosten für spezielle Diäten (sofern nicht in der Berechnung der Ergänzungsleistungen enthalten)
    • Pflegekosten für Kinder (sofern vom Kanton oder der Sozialhilfe übernommen)
    • Todesfallkosten
    • Schulden oder Verluste aus Glücksspiel oder spekulativen Investitionen

Kleine Anschaffungen für den Alltag müssen Sie aus dem Lebensbedarf der Ergänzungsleistungen bezahlen.

Wenn Sie die notwendigen Kriterien erfüllen, können Sie anhand folgender Checkliste ein Unterstützungsgesuch stellen.

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