Unterstützung beantragen

Bitte reichen Sie uns alle erforderlichen Dokumente gemäss der Checkliste auf dieser Seite ein. Wir prüfen jedes Gesuch individuell, um festzustellen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Art von Unterstützung möglich ist.

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«Ich brauchte etwas Zeit, um ein Gesuch einzureichen, aber dank der praktischen Checkliste ging nichts vergessen. So konnte mein Gesuch rasch geprüft werden.»

Wichtig zu wissen, bevor sie Ihr Gesuch stellen

  • Die WIWA-Leistungen richten sich grundsätzlich an Personen, die eine Hinterlassenenrente der AHV beziehen und das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. Personen im AHV-Alter wenden sich bitte an die kantonalen Pro Senectute Organisationen.
  • Bevor Sie ein Gesuch einreichen können, müssen Sie Ergänzungsleistungen/Zusatzleistungen zur Hinterlassenenrente der AHV angemeldet haben oder einen Entscheid von der Stelle erhalten haben, die für Ergänzungsleistungen verantwortlich ist.
  • Sie dürfen pro Jahr und pro Haushalt maximal vier Gesuche einreichen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre beantragten Leistungen zu bündeln.
  • Legen Sie für alle beantragten Leistungen die Rechnungen oder Quittungen bei und begründen Sie, warum Sie die Leistung benötigen und weshalb Sie diese nicht selbst finanzieren können.
  • Pro Senectute Schweiz zahlt WIWA-Leistungen nicht rückwirkend aus. Wir können nur jene Rechnungen berücksichtigen, die Sie vor nicht mehr als 3 Monaten bezahlt haben.
  • Wir bearbeiten keine Gesuche mit beantragten Gesamtleistungen unter 200 Franken.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Gesuch erst bearbeiten können, sobald alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingetroffen sind.

Folgen Sie Schritt für Schritt unserer Checkliste, um Ihr Gesuch vorzubereiten und vollständig einzureichen

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Relevante Dokumente für das Einreichen Ihres Gesuchs